AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kematechnik Innomontage Kft.

 

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend „AGB“) legen die allgemeinen Bestimmungen für die Bestellung von durch Kematechnik Innomontage Kft. (nachstehend „Verkäufer“) vertriebenen Geräten, Teilen und Leistungen fest. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird, gelten für Lieferungen und Leistungserbringungen ausschließlich die AGB, die spätestens mit Annahme der Lieferung oder der Leistungserbringung durch den Käufer – auch ohne gesonderte Vereinbarung – zum Bestandteil des Vertrages werden.

1.2 Für die in den AGB nicht geregelten Fragen gelten die einschlägigen Rechtsbestimmungen.

1.3 Diese AGB enthalten die für Bestellungen geltenden allgemeinen Regeln sowie die grundlegenden Bestimmungen des zwischen dem Käufer und dem Verkäufer mit der Bestellung zustande kommenden Liefer-/Werkvertrages.

 

2. Bestellungen

2.1 Der Verkäufer nimmt Bestellungen des Käufers wie folgt entgegen:

  • schriftlich per Post,
  • schriftlich auf elektronischem Weg,
  • schriftlich per Telefax,
  • persönlich beim Kundendienst oder telefonisch – von Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 16:00 Uhr.

2.2 Der Käufer verpflichtet sich, auf der Bestellung die Bezeichnung der bestellten Produkte, die zur eindeutigen Identifikation geeignet ist, sowie die Artikelnummer und die eindeutige Bestelleinheit (St., m, kg, m2 usw.) sowie die Menge anzugeben.

2.3 Wünscht der Käufer eine Lieferung seiner Bestellung (da diese im Preis des Produkts nicht enthalten ist), sind auf der Bestellung die genaue Lieferadresse (Postleitzahl, Ort, Straße, Hausnummer usw.), der gewünschte Übergabetermin, die Zeitintervalle zur Entgegennahme der Ware während des Tages, der Name der zur Übernahme der Ware berechtigten Person oder des Frachtführers sowie Kontaktdaten der Person anzugeben, die die Bestellung abgegeben hat.

2.4 Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass der Verkäufer seine Verpackungseinheiten nur auf Grundlage einer gesonderten Bestellung öffnet, was für den Käufer mit zusätzlichen Kosten einhergehen kann.

 

3. Zustandekommen des Vertrages

3.1 Der Liefer-/Werkvertrag zwischen den Parteien gilt wie folgt als abgeschlossen:

  • Haben die Parteien den Abschluss eines Einzelliefer-/-werkvertrages vereinbart, dann bei Unterzeichnung des Einzelvertrages durch beide Parteien.
  • Hat der Verkäufer – auf Wunsch des Käufers – dem Käufer ein Angebot unterbreitet, dann bei Erteilung der Bestätigung der Bestellung des Käufers durch den Verkäufer.
  • Hat der Käufer (ohne Angebot) eine schriftliche Bestellung (per Post, Telefax, E-Mail oder persönlich) dem Verkäufer übermittelt, dann bei Bestätigung der Bestellung durch den Verkäufer oder bei Übernahme der in der Bestellung angeführten Produkte oder Leistungen durch den Käufer.
  • Hat der Käufer die Bestellung mündlich (persönlich oder telefonisch) abgegeben, dann durch Erfassung der Bestellung durch den Kundendienstmitarbeiter des Verkäufers im ERP-System des Verkäufers.
  • Aus jeder Bestellung des Käufers erwächst dem Verkäufer die Leistungspflicht durch Erteilung der schriftlichen Bestätigung der Bestellung, allerdings stellt eine Erteilung der Bestätigung der Bestellung keine notwendige Voraussetzung für die Lieferung dar. Der Vertrag kommt auch durch die Tatsache der Lieferung/Warenausgabe auf jeden Fall zustande.

3.2 Die Bestätigung des Verkäufers kann wie folgt erteilt werden:

  • bei Bestellungen, die vom Käufer per Post, Telefax oder E-Mail übermittelt werden, per Telefax oder E-Mail.
  • bei Bestellungen, die der Käufer mündlich (persönlich oder telefonisch) abgegeben hat, gleichzeitig zur Erfassung der Bestellung durch den Kundendienstmitarbeiter des Verkäufers, durch persönliche Übergabe oder per Telefax oder E-Mail oder mittels dem unterzeichneten/bestätigten Auftragsbogen.
  • Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, dem Käufer in jedem Fall eine Bestätigung der Bestellung zu übermitteln, sofern er die Bestellung zu unveränderten Bedingungen erbringt.

 

4. Änderung der Bestellung (des Vertrages)

4.1 Der Vertrag kann nach dessen Zustandekommen gemäß dem vorgenannten Punkt 3 ausschließlich im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien, beim persönlichen Kauf mündlich und in sonstigen Fällen ausschließlich schriftlich geändert werden.

4.2 Nimmt der Verkäufer einen Änderungswunsch des Käufers im Hinblick auf individuelle, nicht auf Vorrat befindliche Produkte an, wird dies in jedem Fall nur bis zum Termin angenommen, solange der Lieferant des Verkäufers eine Stornierung oder Änderung der jeweiligen Bestellung durch den Verkäufer ohne Rechtsfolgen annimmt. Macht der Lieferant des Verkäufers bei Änderung oder einer eventuellen Stornierung der Bestellung eine Änderungs-/Stornogebühr geltend, ist der Verkäufer berechtigt, diese Gebühr auf den Käufer abzuwälzen. Nimmt der Lieferant des Verkäufers die durch den Verkäufer weitergeleitete Änderung/Stornierung nicht an, hat der Käufer die Ware zu übernehmen und den Kaufpreis zu bezahlen. Die vorgenannten Bestimmungen gelten für eventuelle Änderungen von Bestellungen, die im Hinblick auf das jeweilige Produkt für eine Menge gelten, die die üblichen Bestellmengen des Käufers erheblich übersteigt (Extramenge).

 

5. Produkte

5.1 Vom Verkäufer vertriebene Produkte:

  • Vom Verkäufer auf Vorrat gehaltene Produkte: der Erfassungs-/Verkaufseinheit des Verkäufers entsprechende, saubere, unverletzte Produkte im handelsfähigen Zustand einschließlich aller durch die einschlägigen Rechtsvorschriften vorgeschriebenen verbindlichen Zubehörteile.
  • Vom Verkäufer auf Bestellung beschaffte Produkte: der Erfassungs-/Verkaufseinheit des Verkäufers oder der Verkaufseinheit gemäß Bestätigung des Verkäufers entsprechende, saubere, unverletzte Produkte im handelsfähigen Zustand einschließlich aller durch die einschlägigen Rechtsvorschriften vorgeschriebenen verbindlichen Zubehörteile.
  • Individuelle und Spezialprodukte: Für individuelle (z. B. vom Verkäufer nicht vertriebene, gemäß dem individuellen Wunsch des Käufers beschaffte usw.) und spezielle (z. B. für den Käufer konstruierte, individuell hergestellte/in Herstellung gegebene, auf Wunsch des Käufers umgestaltete usw.) Produkte gilt die gesonderte Einzelvereinbarung der Parteien. Der Verkäufer ist berechtigt, auf individuelle bzw. Spezialprodukte vom Gewöhnlichen abweichende Bedingungen (Bestellung und deren Änderung, Lieferbedingungen, Zahlungsbedingungen, Garantie usw.) anzuwenden.

 

 6. Preise

6.1 Die in der jeweiligen Bestätigung des Verkäufers angeführten Preise verstehen sich mit einer Leistungserbringung am Standort des Verkäufers. Wünscht der Käufer eine Lieferung der in seiner Bestellung enthaltenen Produkte, wird dies vom Verkäufer in der Bestätigung separat angeführt und gegen Kostenerstattung erbracht (z. B. Paketdienst, Spedition usw.).

6.2 Der Verkäufer entrichtet für die von ihm in Ungarn erstmals in Verkehr gebrachten Produkte und Geräte die gemäß Rechtsvorschrift zu entrichtende Umwelt-/Verpackungsproduktabgabe.

6.3 Bei vom Verkäufer bekanntgegebenen Aktionspreisen oder sonstigen Aktionsbedingungen gilt die Aktion für eine festgelegte Dauer bzw. bis auf Widerruf, jedoch höchstens solange der festgelegte Vorrat hält.

6.4 Alle in den Angeboten, Bestätigungen oder Gebührentabellen des Verkäufers angeführten Preise verstehen sich als Nettopreise ohne Umsatzsteuer. Der Bruttopreis wird nur auf separaten Wunsch angeführt.

 

7. Lieferbedingungen

7.1 Werden die vom Käufer bestellten Produkte nicht am Standort des Verkäufers übernommen, kann der Verkäufer eine Lieferung seiner Bestellung auf Grundlage einer Einzelvereinbarung wünschen. Bei einer Lieferung durch den Verkäufer gilt als Leistungsort die vom Käufer angegebene Lieferadresse.

 

8. Übernahme/Übergabe

8.1 Die vom Käufer bestellte Ware wird vom Verkäufer zum mit dem Käufer abgestimmten Termin an die in der Bestellung des Käufers angegebene Lieferadresse geliefert. Der Käufer kann den Liefertermin oder die Lieferadresse ausschließlich vor dem Versand der Lieferung durch den Verkäufer ändern.

8.2 Für die Übernahme der Ware zum abgestimmten Termin und an der abgestimmten Adresse hat der Käufer selbst zu sorgen und der Vertreter des Käufers hat die Übernahme der Ware auf der Durchschrift des Begleitbelegs der Lieferung mit seiner Unterschrift zu bestätigen. Die vom Verkäufer für die Zustellung in Anspruch genommenen Spediteure führen keine positionsweise Übergabe/Übernahme beim Käufer durch. Der Vertreter des Käufers hat sich bei der Übernahme der Lieferung von der entsprechenden Menge bzw. die Unversehrtheit der Verpackung zu vergewissern und diese Tatsache auf den Begleitdokumenten mit seiner Unterschrift zu bestätigen. Die mengenmäßige Übernahme bedeutet eine Überprüfung der auf den Begleitdokumenten der Ware bzw. auf den eigenen Dokumenten des Spediteurs angegebenen Packstückzahlen bzw. der Anzahl der Packstücke. Meldet der Käufer bei der Übernahme keinen Mangel auf den Dokumenten des Verkäufers bzw. des Spediteurs, nimmt der Verkäufer keine Reklamationen im Zusammenhang mit Warenmangel an. Nach der ohne Beanstandung erfolgenden Bestätigung der mengenmäßigen Übernahme der Lieferung durch den Käufer werden keine weiteren Reklamationen bezüglich der Menge oder einer Beschädigung der Verpackung vom Verkäufer angenommen.

8.3 Bleibt die Ablieferung und die Übergabe der Ware an den Käufer aus einem Grund erfolglos, der vom Käufer zu vertreten ist, sind die Kosten für die weitere Lieferung der Ware erneut vom Käufer zu tragen, der diese Kosten gleichzeitig zur Bezahlung des Gegenwerts des Produkts zu begleichen hat.

8.4 Vor der Lieferung hat der Käufer den Verkäufer über alle wesentlichen Umstände zu informieren, durch welche die Ablieferung oder Übergabe des Produkts an den Käufer beeinträchtigt wird (z. B. Einfahrtsverbot, Einfahrtszeiten, schwer zugängliche Adresse, Notwendigkeit einer Zutrittsgenehmigung, Mangel an Beförderungsmitteln usw.). Der Verkäufer ist berechtigt, eventuell ihm daraus anfallende Mehrkosten auf den Käufer abzuwälzen.

8.5 Bei Produkten/Geräten auf Europaletten hat der Käufer eine Tauschpalette in gutem Zustand sicherzustellen. Mangels einer solchen Tauschpalette wird der Verkäufer die Palette in Rechnung stellen, die vom Käufer zu bezahlen ist.

 

9. Zahlungsbedingungen, Art der Leistungserbringung

9.1 Der Gegenwert der vom Verkäufer gelieferten Produkte/Leistungen kann vom Käufer wie folgt beglichen werden:

  • durch Überweisung (ausschließlich mit einer gültigen Zahlungsvereinbarung oder bei Käufern, die vom Verkäufer separat freigegeben worden sind),
  • durch Überweisung im Voraus bei einer neuen Kundenbeziehung oder bei alten Kunden, wenn der Verkäufer dies wünscht,
  • durch Barzahlung bei jedem Kauf unter 50.000,– HUF zzgl. USt. oder bei neuen Kundenbeziehungen,
  • durch Barzahlung, wenn der Käufer dies wünscht.

9.2 Bei Überweisung ist die Zahlung bis zum auf der Rechnung angegebenen Zahlungstermin zu den Zahlungsbedingungen zu erbringen, die mit dem Käufer früher in einer Zahlungsvereinbarung oder in der vom Verkäufer erteilten Bestätigung der Bestellung angeführt sind. Als Tag der Zahlung gilt der Tag, an dem der Kaufpreis dem Bankkonto des Verkäufers gutgeschrieben wird. Für bis zum Tag der Fälligkeit nicht bezahlte Rechnungen berechnet der Verkäufer Verzugszinsen in Höhe von 10 %, die vom Käufer innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Erhalt der Zinsaufforderungsschreibens zu begleichen hat.

9.3 Beim Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer nach eigenem Ermessen berechtigt, gegen den Käufer einen Mahnbescheid zu erlassen. Bei jedem Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, die dem Käufer gewährte Bedingung zum Zahlungsaufschub in sofortige Barzahlung zu ändern.          

9.4 Keine Beanstandung einer Rechnung im Zusammenhang mit den vom Verkäufer erbrachten Lieferungen berechtigt den Käufer zu einer Zurückbehaltung der Bezahlung der Rechnung. Beanstandungen im Zusammenhang mit den vom Verkäufer ausgestellten Rechnungen werden vom Verkäufer ausschließlich schriftlich, innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Übernahme der jeweiligen Rechnung durch den Käufer angenommen, nach deren Beurteilung die erforderlichen Maßnahmen vom Verkäufer ergriffen werden.

 

10. Eigentumsrecht an der Ware, Abtretung von Forderungen

10.1 Der Verkäufer behält sich das Eigentumsrecht an den von ihm an den Käufer gelieferten Produkten solange in vollem Umfang vor, bis der Käufer den gesamten Betrag des Kaufpreises (einschließlich der Umsatzsteuer und der Liefergebühr ) restlos bezahlt hat. Demnach geht das Eigentumsrecht nach restloser Bezahlung des Kaufpreises und der Liefergebühr auf den Käufer über.

10.2 Jede andere Verfügung über die vom Verkäufer gelieferten Produkte – insbesondere eine Verpfändung, Sicherheitsstellung oder Übertragung durch Tausch – ist dem Käufer bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises nicht gestattet. Der Käufer hat den Verkäufer über eine zugunsten Dritter erfolgenden Beschlagnahme des vom Verkäufer gelieferten Produkts unverzüglich zu verständigen.

10.3 Für den Fall, dass der Käufer überfällige Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer hat, hat er auf diesbezügliche Aufforderung des Verkäufers die bei ihm befindlichen, vom Verkäufer abgelieferten oder in Lieferung befindlichen Produkte bis zur Höhe der bestehenden Forderung zurückzugeben bzw. dem Verkäufer zur Verfügung zu stellen. Falls dies nicht freiwillig erbracht wird, kann der Verkäufer das von ihm abgelieferte Produkt ohne jede gesonderte vollstreckbare Urkunde am Auffindungsort des Produkts zu sich nehmen, in welchem Fall dem Käufer kein Besitzschutz im Hinblick auf das Produkt gegenüber dem Verkäufer zusteht. In diesem Fall ist der Verkäufer berechtigt, mit den im Zusammenhang mit der Rücklieferung des Produkts angefallenen Kosten den Käufer zu belasten.

11. Garantie

11.1 Der Verkäufer liefert die von ihm vertriebenen Produkte/Leistungen in jedem Fall in einer Qualität, die den einschlägigen Normen und Vorschriften entspricht. Die gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätszeugnisse und Maschinenbücher werden vom Verkäufer für die Produkte sichergestellt.

11.2 Im Hinblick auf die vom Verkäufer gelieferten Produkte obliegt dem Verkäufer eine Garantiepflicht. Die Garantiezeit beträgt 12 Monate nach Übernahme der Ware, die sich nicht auf Verschleißteile bezieht.

11.3 Fallen im Zusammenhang mit dem vom Käufer bestellten und vom Verkäufer abgelieferten Produkt Qualitätsbeanstandungen (Mängel bezüglich Material oder Abmessungen usw.) an, werden diese vom Verkäufer in jedem Fall überprüft oder der Verkäufer lässt solche Mängel bei Fremdlieferungen durch seinen Lieferanten prüfen. In Abhängigkeit vom Ergebnis der Prüfung wird der Verkäufer für den Fall, dass die Beanstandung unter die Garantie fällt, seine Pflicht erfüllen, entgegengesetztenfalls hat der Käufer die angefallenen Kosten zu ersetzen.

11.4 Der Erfüllungsort für die Garantie ist der Standort des Verkäufers.

 

12. Bearbeitung von Reklamationen

12.1 Alle Reklamationen (Menge, Qualität, Rechnung usw.) werden vom Verkäufer nur schriftlich entgegengenommen.
E-Mail: office@ki-group.hu
Post: H-1222 Budapest, Nagytétényi út 102.

12.2 Hat der Verkäufer die Bestellung des Käufers mangelhaft erbracht, kann der Käufer den Verkäufer innerhalb der kürzesten angemessenen Frist – jedoch höchstens innerhalb von 3 Arbeitstagen – darüber verständigen.
Als mangelhafte Erfüllung gelten folgende Fälle:

  • Es gibt eine mengenmäßige Differenz zwischen der Menge der abgelieferten Produkte und der Menge auf dem für die Lieferung ausgestellten Beleg (Rechnung, Lieferschein) (Minder- oder Mehrlieferung), die bei Übernahme der Ware nicht festgestellt werden konnte.
  • Es gibt eine Differenz zwischen den Typen der abgelieferten Produkte und der auf dem für die Lieferung ausgestellten Beleg (Rechnung, Lieferschein) angegebenen Produkte (falsche Lieferung).
  • Der Käufer hat Qualitätsbeanstandungen im Zusammenhang mit den abgelieferten Produkten (beschädigtes Produkt usw.). Bei Qualitätsmängeln bzw. versteckten Mängeln haftet der Verkäufer in dem Umfang, wie der Käufer und Verkäufer diese gegenüber dem Hersteller geltend machen können.
  • Das abgelieferte Produkt verfügt nicht über die vereinbarten Parameter – z. B. abweichende Farbe, abweichende qualitative oder technische Parameter usw. (mangelhafte Lieferung).

12.3 Meldet der Käufer innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Übernahme der Lieferung, dass das von ihm übernommene Produkt ihm nicht entspricht, tauscht der Verkäufer an seinem eigenen Standort aus, sofern es von einem auf Vorrat gehaltenen Produkt handelt und das Produkt sich in seinem Originalzustand und in seiner Originalverpackung befindet. Handelt es sich um ein individuelles, ausschließlich für den Käufer bestelltes Produkt, kann das Produkt nur dann ausgetauscht werden, wenn dies durch den Lieferanten des Verkäufers erfüllt wird. Damit zusammenhängende Mehrkosten sind vom Käufer zu ersetzen.

 

13. Haftungsbeschränkung

13.1 Der Verkäufer haftet – mit Ausnahme der Fälle der Mengen- oder Qualitätsreklamation – nicht für direkte oder indirekte Schäden des Käufers im Zusammenhang mit der Erfüllung der bei ihm eingegangenen Bestellungen.

13.2 Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schadensfälle, bei denen aufgrund der zum Zeitpunkt der Schadensverursachung gültigen, verbindlich anzuwendenden Bestimmungen des ungarischen Rechts die Haftung nicht auf gültige Weise beschränkt oder ausgeschlossen werden kann.

13.3 Der Verkäufer haftet mangels entgegengesetzter Vertragsbestimmungen und im Rahmen der verbindlich anzuwendenden Rechtsvorschriften nicht für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, Schäden im Zusammenhang mit Datenverlust oder Nutzungsausfall und seine Haftung ist auf den Betrag des Kaufpreises des Produkts beschränkt.

 

14. Datenverarbeitung

14.1 Der Verkäufer verarbeitet die für die Identifikation des Käufers erforderlichen Daten unter Einhaltung der Rechtsvorschriften ausschließlich im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Zweck von Handelsbeziehungen. Datenangaben des Käufers zum Vertragsabschluss erfolgen nach dem Prinzip der Vertragsfreiheit freiwillig.

14.2 Der Käufer erteilt seine Zustimmung dazu, dass zur Errichtung des Vertrages, der Verfolgung der Erfüllung des Vertrages, der Rechnungsstellung über Entgelte aufgrund des Vertrages sowie zur Geltendmachung von damit verbundenen Forderungen die für die Identifikation des Käufers erforderlichen und ausreichenden Daten vom Verkäufer verarbeitet werden.

14.3 Die ausführliche Datenschutzerklärung des Verkäufers ist auf unserer Website www.ki-group.hu ersichtlich.

 

15. Sonstige Bestimmungen

15.1 Der Verkäufer macht dem Käufer die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in elektronischer Form (www.ki-group.hu) stets zugänglich. Mangels abweichender Vereinbarung bzw. für sonstige in der zwischen den Parteien abgeschlossenen Vereinbarung nicht geregelte Fragen anerkennt der Käufer durch Bestellung eines Produkts die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers und die darin enthaltenen Festlegungen für sich als verbindlich.

15.2 Sollte ein Punkt der jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers ungültig sein, werden dadurch die sonstigen Bestimmungen nicht ungültig.

15.3 Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, bei der Erfüllung der zwischen ihnen abgeschlossenen Verträge über die Organisation, die Verfahrensordnung und die Angelegenheiten der jeweils anderen Partei ihnen bekannt gewordene Informationen als Geschäftsgeheimnisse zu behandeln. Die Parteien haften dafür, diese Bestimmung auch ihre Angestellten einhalten zu lassen. Bei Verletzung dieser Pflicht kann die geschädigte Partei einen Schadensanspruch an die vertragsverletzende Partei stellen.

15.4 Die Parteien haben einander über Änderungen ihrer Stammdaten (Sitz, Standort, Steuernummer, Handelsregisternummer, Kontonummer, Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse, Kontaktperson usw.) schriftlich zu verständigen.

15.5 Für die in diesen AGB nicht geregelten Fragen gelten die Bestimmungen des jeweils geltenden Bürgerlichen Gesetzbuchs, des jeweils geltenden Handelsgesetzes bzw. der Regierungsverordnung Nr. 45/2014 (II. 26.) über zwischen abwesenden Personen abgeschlossene Verträge.

15.6 Diese AGB treten mit dem unten angeführten Datum in Kraft und ersetzen zugleich alle früher vom Verkäufer angewandten allgemeinen Handelsrahmenbedingungen. Diese AGB gelten für die Erfüllung aller vom Verkäufer nach dem unten angeführten Datum entgegengenommenen Bestellungen.

 

Gültig ab: 1. Oktober 2020